Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
ist am 22. Mai 2007 in Kraft getreten. Da diese Regelung mich, meine Firma, sowie auch jeden Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler explizit trifft, möchte ich darüber umfassend berichten..
Kurz gefasst:
Verkündung: 22. Dezember 2006
Inkrafttreten: 22. Mai 2007
Ãœbergangsfrist: bis Ende 2008
Richtlinie: Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Ziel:
Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs.
Innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitende Möglichkeit Dienste ohne Restriktionen anzubieten.
Stärkung des Verbraucherschutzes durch Ãœberprüfung der Fachlichen Anforderungen.
Was ändert sich?:
Der Beruf des Versicherungsvermittlers war bisher frei zugänglich. Die selbständige Versicherungsvermittlung konnte aufgenommen werden, wenn eine Anzeige bei dem Gewerbeamt erfolgte.
Nun wird für die Versicherungsvermittler eine Berufserlaubnis eingeführt. Versicherungsvermittler und -berater dürfen zukünftig nur noch selbständig tätig werden, wenn sie zuverlässig sind und ihre Sachkunde und das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen haben. Erst dann wird die Registrierung des Vermittlers vorgenommen.
Außerdem haben die Versicherungsvermittler künftig besondere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gegenüber ihren Kunden zu erfüllen.
Im nächsten Teil lesen Sie ausführlicher was dieses Gesetz für alle bedeutet, und wie man sich dagegen wehrt.
Links die Ihnen weiterhelfen:
Autoversicherungen in Essen. Kurzzeit, Ausfuhr
Meine Autoversicherungen Aktion. Kurzzeit, Ausfuhr
Gespräch des Wirtschaftsmagazines FORUM mit Harald Wende
Was bedeutet produktakzessorisch?
Was ist Berufshaftpflichtversicherung?
Interaktive Checkliste für die Versicherungsvermittler und Berater der IHK Essen und IHK Wuppertal
Anträge und Formulare der IHK Essen und IHK Wuppertal
Ein Gedanke zu „Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 22 Mai 2007. Teil 1. Grundsätze“